Teilnahmebedingungen

Lee_CamppngFriedrich_Ludwig_JahnBuddhaByron_KatieGaius_Julius_CaesarMalala_YousafzaiJames_Joyce

1. Veranstalter

Friedensfestival.ch, vertreten durch das Friedensfestival Team, ein Projekt der Friedenswerkstatt Mutlangen

2. Geltung

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an allen Programmpunkten des Friedensfestivals. Sie gelten für alle Personen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

3. Anmeldung

3.1 Die Anmeldebestätigung erfolgt per E-Mail an die angegebene Teilnehmeradresse. Die Darstellung der Veranstaltung auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

3.2 Die Anmeldung erfolgt durch Online-Anmeldung.

3.3 Bei der Online-Anmeldung wird durch die Wahl des Commitmentbeitrags eine verbindliche Teilnahme erklärt.

3.4 Mit der Anmeldung wird die Geltung dieser Teilnahmebedingungen akzeptiert.

4. Commitmentbeitrag

4.1 Der für dich stimmige Commitmentbeitrag für die Teilnahme am Friedensfestival wird bei der Anmeldung frei gewählt und dann von dir entsprechend überwiesen oder erstellt und geteilt.

4.2 Der Commitmentbeitrag kann in Euro oder Franken überweisen werden. Bitte notiere Dir dazu die entsprechenden Informationen für Deine Zahlung während der Anmeldung.

4.3 Bitte tätige deine Überweisung direkt nach dem Absenden der Online-Anmeldung mit dem Zahlungsbetreff: Friedensfestival.

4.4 Dein Commitment soll von Herzen kommen. Falls du möchtest, dass wir Dir Deinen Commitmentbeitrag zurückerstatten, komme nach dem Festival auf uns zu.

5. Spenden

5.1 Das Festival findet nach dem Prinzip der Schenkökonomie statt. In die Organisation des Festivals hat unser Team viel Arbeit investiert. Vor, während oder nach dem Friedensfestival, freuen wir uns sehr über Spenden im Sinne einer Wertschätzung oder einer Unterstützung des Friedensfestivals. Kontoinformationen sind auf unserer Spenden Seite zu finden.

5.2 Für Spenden auf das Konto der Friedenswerkstatt Mutlangen, können wir auf Wunsch eine Spendenbescheinigung ausstellen lassen. Komme dafür bitte nach dem Festival auf uns zu. Für Spenden auf unser Schweizer Spendenkonto können wir aktuell keine Spendenbescheinigungen ausstellen.

5.3 Zahlungen an unsere Spendenkonten können nicht rückerstattet werden.

6. Rückzug der Anmeldung

6.1 Eine verbindliche Teilnahme (1) an der Willkommens- und Schlussrunde sowie (2) an mindestens einem Vortrag oder Workshop wird erwartet und durch den Commitmentbeitrag im gegenseitigen Vertrauen vereinbart.

6.2 Das Friedensfestival ist ein Geschenk an die Zivilgesellschaft und somit auch an dich. Daher kann eine Rückerstattung des gezahlten Commitmentbeitrags jederzeit nach dem Friedensfestival angefragt werden.

6.3 Die Anfrage auf Rückerstattung hat schriftlich zu erfolgen. Der erstmögliche Zeitpunkt für eine Rückerstattungsanfrage beim Veranstalter ist der 21. April 2021. Zahlungen an unser Spendenkonto bei der Friedenswerkstatt Mutlangen können nicht rückerstattet werden.

7. Absage und Änderung von Veranstaltungen durch den Veranstalter

7.1 Die Veranstaltung kann vom Veranstalter aus wichtigem Grund abgesagt werden. Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert und bereits gezahlte Commitmentbeiträge werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7.2 Der Veranstalter ist zum Wechsel von Referenten oder zu Verschiebungen im Ablaufplan jederzeit berechtigt, z.B. wegen Absagen oder Erkrankung von Sprecher*innen.

8. Haftung

8.1 Die Haftung der Veranstalter und der Referenten namentlich für etwaige Personen- oder Sachschäden im Rahmen der Programmpunkte [Vorträge, Workshops oder sonstigen Angebote] ist hiermit ausgeschlossen.

8.2 Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

9. Datenschutz

Die Daten des Teilnehmers werden ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung durch den Veranstalter elektronisch gespeichert und automatisiert verarbeitet, es sei denn, es wird ausdrücklich in eine sonstige, in der jeweiligen Einwilligung konkretisierten Nutzung und/oder Verwendung der Daten eingewilligt. Die Verwendung umfasst auch die Weiterleitung der Daten an von der Erlaubnis umfasste Dritte. Eine Weitergabe der Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht. Die Übersendung der Teilnahmebestätigung kann auch per unverschlüsselter E-Mail erfolgen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese von Dritten gelesen wird. Die Datenschutzerklärung des Friedensfestivals ist Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen

10. Urheberrecht

Vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Onlinematerialien sowie verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig. Ton- und Bildmitschnitte der Programmpunkte sind nicht zulässig. Die Informationen im Impressum des Friedensfestivals sind ebenfalls Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen.

11. Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.